Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
- Geltungsbereich und Vertragspartner
- Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- Vertragsschluss
- Preise, Zahlung und Fälligkeit
- Pflichten des Auftraggebers
- Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
- Vertraulichkeit
- Gewährleistung
- Haftungsbeschränkung
- Laufzeit und Kündigung
- Datenschutz
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Stackbox GmbH, Rüttenscheider Str. 120, 45131 Essen, Deutschland (nachfolgend „Stackbox") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Stackbox ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn Stackbox in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistungserbringung vorbehaltlos aufnimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Stackbox erbringt Leistungen im Bereich Software-Entwicklung, Systemintegration und IT-Beratung, insbesondere für Unternehmen im Bereich eMobility. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Leistungsvereinbarung (nachfolgend „Leistungsschein").
Typische Leistungen umfassen unter anderem:
- Konzeption, Entwicklung und Implementierung von Integrationsplattformen und Konnektoren
- Anbindung von Drittsystemen (ERP, CRM, CPMS, PSP u. a.) über APIs, Webhooks und weitere Schnittstellen
- Automatisierung von Datenprozessen und Geschäftsabläufen
- Technische Beratung und Systemarchitektur
- Betrieb, Wartung und Support von integrierten Systemen
Stackbox ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber gegenüber mitgeteilt wird und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien (Change Request). Stackbox wird auf Anfrage des Auftraggebers eine Aufwandsschätzung für Änderungen erstellen.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote von Stackbox sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Stackbox die Auftragsbestätigung des Auftraggebers schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
Für die Leistungsbeziehung gelten diese AGB sowie der jeweilige Leistungsschein. Im Widerspruchsfall hat der Leistungsschein Vorrang vor diesen AGB.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Stackbox.
§ 4 Preise, Zahlung und Fälligkeit
Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern im Leistungsschein nicht anders angegeben.
Stackbox stellt Rechnungen in der Regel monatlich oder nach Projektmeilensteinen, wie im Leistungsschein vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist Stackbox berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Das Recht auf Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.
Reisekosten und Auslagen werden separat in Rechnung gestellt, sofern diese vorab vereinbart wurden.
Stackbox behält sich das Recht vor, Preise mit einer Frist von 30 Tagen zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stackbox alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, im Rahmen des Projekts verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Verzögerungen der Leistungserbringung, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Stackbox. Stackbox ist berechtigt, dadurch entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Nutzung der durch Stackbox entwickelten oder integrierten Systeme sowie für die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Datenschutz, Compliance) in seinem Betrieb verantwortlich.
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Stackbox behält alle Rechte an Vorprodukten, Frameworks, Werkzeugen und allgemeinen Methoden, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden. An kundenspezifisch entwickelten Arbeitsergebnissen räumt Stackbox dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein.
Stackbox ist berechtigt, im Rahmen seiner allgemeinen Geschäftstätigkeit entwickelte Konzepte, Methoden und generisches Know-how auch für andere Kunden einzusetzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers verwendet werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von Stackbox entwickelte Software oder Systeme ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu veräußern, unterzulizenzieren oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
Stackbox ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu nennen und im Rahmen von Kundenfallstudien (Case Studies) zu beschreiben, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, ohne dass dies auf eine Verletzung dieser Vereinbarung zurückzuführen ist, oder die der empfangenden Partei bereits vor der Offenbarung bekannt waren.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von drei Jahren nach deren Beendigung.
Stackbox verpflichtet seine Mitarbeiter und eingesetzten Unterauftragnehmer in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit.
§ 8 Gewährleistung
Stackbox erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem Stand der Technik. Stackbox schuldet eine mangelfreie Leistung im Sinne der getroffenen Vereinbarungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkannte Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. Stackbox hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Minderung oder – bei erheblichen Mängeln – den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.
Mängel, die auf Fehlern in vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, Systemen oder Spezifikationen beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Stackbox haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Stackbox oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Stackbox nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe der im betreffenden Vertragsjahr von Stackbox vereinnahmten Vergütung.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Stackbox haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der gelieferten Systeme, durch Eingriffe Dritter oder durch höhere Gewalt entstehen.
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz verjähren nach einem Jahr ab Kenntnis des Schadens, spätestens nach drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsschein. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt ein Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten in Verzug ist und auch nach schriftlicher Mahnung nicht zahlt, oder wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz Abmahnung nicht abstellt.
Kündigungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail). Bei Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen anteilig abgerechnet.
Nach Beendigung des Vertrags ist Stackbox berechtigt, alle für den Auftraggeber entwickelten oder betriebenen Systeme abzuschalten, sofern keine gesonderte Vereinbarung über eine Übergabe oder Weiterbetrieb getroffen wurde.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Soweit Stackbox im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung von Stackbox zu finden.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Stackbox und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Essen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Stackbox behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu aktualisieren. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle des Widerspruchs hat Stackbox das Recht, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit zu kündigen.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wende dich direkt an uns:
Stackbox GmbHRüttenscheider Str. 120
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Deutschland
hello@stackbox.de
